Vorhandene Begriffserklärungen unter V
Vorstellungskosten
Wenn Sie beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sind, können Sie entstandene Kosten für eine Bewerbung vom Amt erstattet bekommen.
Wurden Sie von einem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen erstattet entweder das Amt oder das Unternehmen die Kosten für die Anreise.
Reisekosten werden nur in angemessenen Umfang erstattet, d.h. wenn Sie unnötigerweise mit dem Flugzeug anreisen werden Ihnen hierfür die Kosten nicht erstattet.
Begrenzt der Einladende die Höhe der Reisekostenerstattung, kann es vorkommen das Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Sollten Sie hierzu nicht bereit sein, müssten Sie auf das Gespräch und somit auch auf die Stelle verzichten. |