Das Vollständigkeitsgebot ist eine weitere wichtige Auflage zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Dieses Gebot besagt das ein Arbeitszeugnis Auskunft über die Aufgaben, Positionen und Tätigkeiten des Mitarbeiters, die dieser tatsächlich ausgeführt hat, geben muss.
Der nachfolgende Arbeitgeber muss aus dem Zeugnis nahezu vollständige Informationen über den beruflichen Wissens- und Fähigkeitsstand des Bewerbers erhalten.