Vorhandene Begriffserklärungen unter S
Sperrvermerk
Einige Stellenangebote in Zeitungen oder im Internet enthalten statt einer Firmenangabe eine Chiffre-Nummer oder eine Personalberatung wurde mit der Verwaltung der eingehenden Bewerbungen betreut.
Dies kann verschiedene Firmen interne Gründe haben, z. B. ist zum Zeitpunkt der Anzeige noch eine Einstellungssperre verhängt oder der zu vergebende Posten ist noch anderweitig besetzt. Auch wettbewerbsrelevante Gründe können für diese Art der Anzeige ausschlaggebend sein.
Nun bleibt der Bewerber letztendlich im Unklaren, an welche Firma seine Bewerbung weiter geleitet wird. Um sich nicht ausversehen bei dem Unternehmen zu bewerben, bei dem das derzeitige Arbeitsverhältnis besteht, oder einer Firma, für die man nicht arbeiten möchte, besteht die Möglichkeit auf dem Umschlag einen offensichtlichen Sperrvermerk zu hinterlassen.
Bitte nicht an folgende Firmen weiterleiten:
Firma Hinz und Kunz, Blödesheim
Firma Taschentuch, Hintertupfing
In der Regel werden Sperrvermerke beachtet. Ist in der Anzeige jedoch kein Hinweis wie zum Beispiel: „Die Beachtung von Sperrhinweisen durch die Firma HoppTopp wird ausdrücklich zugesichert“, können Sie nicht 100% sicher sein das die Bewerbung nicht weitergeleitet wird. |