Unter Referenzen versteht man die qualifizierte Beurteilung durch eine Person im unmittelbaren Umfeld des Bewerbers.
Während des Gesprächs mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber kann dieser Sie bitten Referenzgeber anzugeben. Diese Personen sollten Sie vorher um Erlaubnis bitten sie nennen zu dürfen. Dies können unter anderem ehemalige Arbeitgeber oder Mitarbeiter sein. Natürlich sind Sie bestrebt möglichst gute Referenzen zu bekommen, daher kann es sein das Sie um Ihre Zustimmung gebeten werden auch andere als die von Ihnen genannten Referenzgeber befragen zu dürfen.
Hier gelten selbstverständlich die Regeln, entsprechend wie beim Arbeitszeugnis. Die Auskünfte unterliegen auch hier dem Wahrheitsgebot und dem Wohlverhaltensgebot.