Vorhandene Begriffserklärungen unter O
Offenheitsgebot
Ein Arbeitszeugnis muss so geschrieben sein, dass es für den Mitarbeiter verständlich und nachvollziehbar ist. Kritik sollte auch als solche erkannt werden.
In der Vergangenheit wurden Worte oft verschleiert, um bei dem zukünftigen Arbeitgeber, ohne das Wissen des Bewerbers, Defizite des neuen Angestellten anzuspielen.
Diese Art ein Zeugnis auszustellen soll durch das Gebot unterbunden werden. Es lohnt sich in jedem Fall nach zu fragen, wenn Sie die Bedeutung eines Satzes nicht nachvollziehen können. |