Das Unternehmen bei dem Sie sich bewerben muss umfangreich über Gefahren oder Risiken bei der Stelle berichten. Besteht die Pflicht besondere Arbeits- oder Schutzkleidung zu tragen sollten Sie auch hierüber informiert werden.
Weitere Punkte für Offenheit wären unter anderem ein angestrebtes oder bestehendes Konkursverfahren, wenn der Arbeitsplatz für den Sie sich bewerben in naher Zukunft ins Ausland verlegt werden soll, oder derzeit eine Einstellungssperre besteht.
Im Gegenzug hat der Bewerber die Pflicht zu offenbaren wenn Gründe dafür bestehen das er die Arbeit ganz oder teilweise nicht so ausführen kann wie es im Arbeitsvertrag festgehalten wird.