Vorhandene Begriffserklärungen unter A
Arbeitsvertrag
Hat sich das Unternehmen für einen Bewerber entschieden, erhält dieser einen Arbeitsvertrag. Folgende Punkte sollte ein Arbeitsvertrag unbedingt enthalten:
- Name und Anschrift des Unternehmens und des Arbeitnehmers
- Beginn der Tätigkeit (bei Zeitarbeitsverträgen auch das Ende der Tätigkeit)
- Dauer der Probezeit
- Tätigkeitsbezeichnung (z.B. Produktionsleiter), kurze Beschreibung der Aufgaben
- Höhe der Vergütung und Auszahlungszeitpunkt
- Wöchentliche bzw. tägliche Arbeitszeit
- Betriebliche Zusatzleistungen (Firmenwagen, Altersvorsorge, Versicherungsschutz usw.)
- Urlaub in Arbeitstagen
- Kündigungsfrist
- Verschwiegenheitspflicht
- Schlussbestimmungen |