Vorhandene Begriffserklärungen unter A
Absage
Eine Absage kann sowohl vom Unternehmen, wie auch vom Bewerber erfolgen, wenn dieser sich z.B. für ein anderes Unternehmen entscheidet. Es hinterlässt einen positiven Eindruck, wenn Sie der Firma kurz und knapp erklären, warum Sie sich für ein anderes Angebot entschieden haben.
Erteilt Ihnen ein Unternehmen direkt nach der eingegangenen Bewerbung eine Absage, sollten Sie versuchen heraus zu finden, woran es lag. Sie haben zwar kein Recht auf eine Auskunft, jedoch könnte es helfen, wenn es an der Bewerbungsmappe lag, diese zu verbessern.
Einige Unternehmen bieten gescheiterten Bewerbern ein Gespräch nach dem Ausscheiden an, um zu erörtern, warum eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. |